„Wie gehst Du damit um, wenn mit schutzlosen Lebewesen Deiner Ansicht nach gewaltsam umgegangen wird?“
fragt Kristin und hat sich diesen Beitrag gewünscht
Eine Diskussion in den Kommentaren dazu ist ausdrücklich erbeten, gerne auch unter den Kommentierenden. Es geht nicht darum, die eine richtige Ansicht zu finden, sondern verschiedene Blickwinkel zu berücksichtigen, die den eigenen Horizont erweitern.
Gewalt versus angemessene körperliche Intervention
Bei Lebewesen macht es für mich keinen Unterschied, ob jemand ein Kind, einen Erwachsenen oder ein Tier zu hart anpackt. Aber was heißt denn zu hart anpackt? Nehmen wir das Beispiel Hund. Da erlebe ich täglich Verhaltensweisen von Menschen, die ich nicht angemessen finde. Ich weiß aber, dass es im Gegenzug ebenso Hundehalter gibt, die mein Verhalten dem Zausel gegenüber in anderen Punkten unangemessen finden.
Genauso gibt es unterschiedliche Meinungen dazu, ob man ein Kind anschreien oder am Arm packen darf. Die Grenze zwischen Misshandlung eines Lebewesens und angemessener körperlicher Intervention zum Erreichen einer Verhaltensänderung ist fließend und wird von jedem anders definiert.
Das eine ist also die Frage, was man für angemessen hält. Das kann nur jeder für sich beantworten. Der andere Punkt ist, wie Du damit umgehst, wenn in Deiner Gegenwart Grenzverletzungen stattfinden, die das Angemessene überschreiten.
Was machst Du ganz konkret, wenn Du beispielsweise siehst, dass jemand ein Kind zu doll am Arm packt oder seinen Hund mit der Leine schlägt?
Ich finde den Umgang damit schwierig, weil ich davon ausgehe, dass mein Handeln beim Täter nicht zu einer Verhaltensänderung wird. Schauen wir die realistischen Optionen an
- Weggucken
- Ansprechen
- Beschimpfen
- Anzeigen.
Weggucken ist sicherlich die schlechteste Option. Deinem Herz wird es damit nicht gut geht und für das Opfer kann sich nichts verbessern.
Vor dem Ansprechen könnte noch der berühmte böse Blick, ein Kopfschütteln oder ein in den Bart gemurmelter Protest stehen. Einen bösen Blick und Kopfschütteln gibt es meistens von mir. Das wird aber nichts ändern, denn wen stört es schon, wenn ein fremder Mensch einem im Vorbeigehen einen bösen Blick zuwirft – wenn der Blick den überhaupt wahrgenommen wird. Bleibt also direktes Ansprechen als Option.
„Hallo, würden Sie das bitte unterlassen. Sie tun dem Kind/Tier damit weh und das halte ich nicht für angemessen.“
Leider ist meine Erfahrung in der Praxis damit, dass man dafür vom Täter beschimpft wird und sich nichts ändert. Mag in Gruppen wie einer vollen U-Bahn anders sein, aber in 1:1 -Konstellationen führt das zu nichts. Oder doch? Immerhin kann ich danach in den Spiegel gucken, ohne mich fürs Ignorieren zu schämen.
Wenn freundliches Ansprechen zu nichts führt, könnte Beschimpfen die nächste Eskalationsstufe sein.
„Ey, hören Sie gefälligst auf, an Ihrem Kind/Tier herumzuzerren!“
Zu was führt das? Zu hohem Puls bei Dir und Ignoranz oder Zorn beim Gegenüber. Schlimmstenfalls bepöbelt man sich gegenseitig und geht fluchend auseinander oder fällt übereinander her. Zu nichts Gutem also.
Ich habe noch nicht erlebt, dass meine verbal geäußerte Kritik – egal in welchem Ton – in solchen Situationen zu einer sichtbaren Verhaltensänderung geführt hat. Wobei das vielleicht so gar nicht korrekt ist, denn meistens wird die negative Handlung dadurch zumindest für den Moment unterbrochen. Unterstelle ich nur, dass sie bei nächster Gelegenheit fortgesetzt wird? Vielleicht findet doch ein Umdenken statt? Da man selten zweimal mit denselben Menschen in solch eine Lage gerät, fehlt die B-Probe.
Wenn man der Meinung ist, ein Lebewesen durch Fremdeinsatz schützen zu müssen, kann ein Anruf bei bei der Polizei oder eine Anzeige ratsam sein. Bei Anzeige denke ich sofort an Denunziation und denunzieren möchte ich niemanden.
Aber in dem Fall geht es nicht darum, jemandem (Täter) aus persönlichen, niederen Beweggründen zu schaden, sondern jemanden (Opfer) vor Gewalt zu schützen. Wenn andere Wege fruchtlos waren oder die Situation zu krass ist, kann eine Anzeige durchaus das Mittel der Wahl sein.
Eine Anzeige muss nicht immer über die Polizei laufen. Kindeswohlgefährdung kannst Du beim Jugendamt melden, Tiermisshandlungen beim Veterinäramt. Eine Hürde gibt es dabei allerdings: Um jemanden anzeigen zu können, musst Du wissen, um wen es sich handelt. Das kann ggf. die Polizei feststellen lassen, allerdings erfordert das, denjenigen so lange aufzuhalten, bis die Polizei eintrifft.